Einschulung

Lassen Sie nicht den üblichen "Ernst des Lebens" mit dem Schuleintritt Ihres Kindes beginnen! Beginnen Sie mit ihm gemeinsam einen neuen Weg!

Es kann dir jemand die Tür öffnen. Hindurchgehen musst du selbst.

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.

Weiterhin können Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie als Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen.

In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 30. September, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August in die Schule
aufgenommen werden. Diesem Antrag sind jedoch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes beizufügen.

Auf Antrag der Eltern kann eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1.


Wir werden Sie rechtzeitig in den Kindertagesstätten oder persönlich darüber informieren, wann und wie genau die Anmeldung zum neuen Schuljahr ablaufen wird.

Zur Erklärung hier aber schon einmal allgemeine Informationen für Sie.

Bitte melden Sie Ihr Kind an der örtlich zuständigen Grundschule innerhalb
des in der Presse bekannt gegebenen Zeitraumes an.

Sehr wichtig ist, dass Sie zur Anmeldung Ihr Kind persönlich in der Schule vorstellen. Ihr Kind hat
vor der Einschulung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie am Tag der Anmeldung
die Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung mitbringen. Bitte legen Sie auch einen Nachweis für eventuelle Sorgerechtsregelungen vor.
Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten können, sprechen Sie bitte
mit der jeweiligen Grundschule einen Ausweichtermin ab.

Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft zum Schulbesuch
anmelden wollen, ist die vorherige Anmeldung in der für Ihr Kind zuständigen
Grundschule in öffentlicher Trägerschaft notwendig. Wenn Sie dann Ihr
Kind in einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet haben, informieren
Sie bitte unverzüglich die örtlich zuständige Grundschule.

Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes.
Die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung werden bei der Aufnahme
berücksichtigt.

Die Schulleiterin entscheidet über die Aufnahme in die Schule.
Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.