Der Weise betrachtet die Taten des anderen, nie glaubt er dessen Reden.

Janosch

Schülerkonferenz

An jeder Schule wird eine Konferenz der Schüler gebildet. Mitglieder der Konferenz sind alle Sprecherinnen und Sprecher ab der Jahrgangsstufe 4. Diese Klassensprecher vertreten euch als Klasse in allen euch betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts. All eure Ideen für ein interessantes Schulleben solltet ihr also mit ihnen zusammen beraten und sie bitten, dies auch wirklich an die Lehrer, Eltern oder Schulleitung weiter zu geben. Das kann zum Beispiel Projektthemen, Hoffeste oder auch Klassenfahrten betreffen. Aber auch wenn ihr unzufrieden seid mit der Lernsituation in eurer Klasse solltet ihr sie ansprechen und gemeinsam auf die Suche nach Veränderungen gehen. Die Schülerkonferenz darf Schülerversammlungen einberufen. Die Versammlung der Schülerinnen und Schüler dient der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.

Elternkonferenz

Die Elternsprecher jeder Klasse bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Die Elternkonferenz trifft sich meit zweimal im Schuljahr. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Die Elternkonferenz wählt aus ihrer Mitte einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter für jeweils zwei Jahre. Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Eltern der Schule die Mitglieder der Schulkonferenz sowie ein Mitglied des Kreiselternrates. Ebenso wählt sie die beratenden Mitglieder der Konferenz der Lehrkräfte.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Mitglieder der Schulkonferenz sind
  • die Schulleiterin oder der Schulleiter,
  • vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte,
  • fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler und
  • fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz.
    An Schulen, die nur die Primarstufe umfassen, gehören der Schulkonferenz Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an.
    Die Schulkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder einen Vorstand. Ihm gehören eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter an. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt die Geschäfte der Schulkonferenz. Die Mitglieder sind für jeweils zwei Jahre gewählt.
Grundschule Luckau