Es kann dir jemand die Tür öffnen. Hindurchgehen musst du selbst.

Konfuzius

Einschulung

Lassen Sie nicht den üblichen “Ernst des Lebens” mit dem Schuleintritt Ihres Kindes beginnen! Beginnen Sie mit ihm gemeinsam einen neuen Weg!
Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Weiterhin können Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie als Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 30. September, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in die Schule aufgenommen werden. Diesem Antrag sind jedoch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes beizufügen.
Auf Antrag der Eltern kann eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1.

Grundschule Luckau