Übergang in die Sekundarstufe 1

Sechs Grundschuljahre sind eine lange Phase der Entwicklung eines Kindes.
Nach diesen Jahren gemeinsamen Lernens entscheiden nun Sie, Ihr Kind und die Leistungen, welche weiterführende Schule das Kind ab der siebten Klasse besuchen wird.

Wir werden Sie beim Übergang und der Entscheidungsfindung begleiten.
In der ersten Elternversammlung in der sechsten Klasse erfahren Sie über die Schulleitung und den Klassenleiter alles Wichtige zum Verfahren und der Antragstellung.

Nach den ersten Schulwochen werden Sie sich gemeinsam mit dem Kind vom Klassenleiter über Entwicklungsstand und mögliche Leistungsreserven informieren und beraten.

Vor dem Halbjahreszeugnis beginnt auch das Erstellen des Gutachtens mit einer Bildungsgangempfehlung durch die Klassenkonferenz. Sie setzt sich aus allen Lehrern zusammen, die Ihr Kind unterrichten.

Zu diesem Gutachten und dem Antragsformular gibt es nun im Januar noch einmal eine Einzelberatung für Sie und Ihr Kind durch den Klassenleiter.

Ihren Antrag für den Besuch der weiterführenden Schule stellen Sie im Februar. Wir senden ihn und die notwendigen anderen Unterlagen für Sie nach den Winterferien an das zuständige Schulamt.

Einen Aufnahmebescheid erhalten Sie schriftlich spätestens im Juni vom Schulamt.


Informieren Sie sich auf dem Bildungsserver des Landes Brandenburg über geeignete Schulen, und besuchen Sie vor allem gemeinsam mit Ihrem Kind mehrere Schulen. Über die Tage der offenen Tür informieren wir Sie gern.
Nur so können Sie eine passgenaue Schule finden!
Bitte lassen Sie diese Möglichkeit nicht aus! Die Schulen besitzen unterschiedliche Profilierungen in fachlicher und pädagogischer Hinsicht. Nutzen Sie mit Ihren Kindern die Möglichkeiten von Besichtigungsangeboten vor Ort!