Wahl der Klassensprecher

Wir müssen uns entscheiden: soll unser Leben geprägt sein vom Zuschauen oder vom Teilnehmen?

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden in einer Klasse zwei Klassensprecher sowie deren Stellvertreter gewählt. Gut ist es in jedem Fall, wenn ihr euch zeitig Gedanken macht, wer als Kandidat in Frage kommen könnte.
Vielleicht willst du sogar selber kandidieren!

Wahlberechtigung
Alle Schülerinnen und Schüler eurer Klasse dürfen ihre Klassensprecher wählen.

Wählbarkeit
Bist du in der vierten, fünften oder sechsten Klasse?
Kannst du eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, dann bist du – wenn du es möchtest als Klassensprecher deiner Klasse wählbar.

Durchführung
Zu Beginn der Wahl wird eine Wahlleiterin oder ein Wahlleiter bestimmt. Gut eignet sich z.B. euer Klassenleiter. Ihr müsst aber nicht eure Lehrerin oder euren Lehrer als Wahlleiter annehmen;
auch jeder Schüler kann Wahlleiter sein, sofern sie oder er für kein Amt kandidiert.
Der Wahlleiter darf sich bei seinen Tätigkeiten (Stimmzettel austeilen, auszählen, eventuell kopieren) von zwei Personen helfen lassen, die allerdings – ebenso wie der Wahlleiter selbst – nicht kandidieren dürfen.

Der Wahlleiter bittet nun um Vorschläge. Dabei dürft ihr sowohl Mitschüler als auch euch selber vorschlagen. Wenn der Vorgeschlagene sein Einverständnis gibt zur Kanditatur, erweist es sich als vorteilhaft und übersichtlich, den Namen an die Tafel zu schreiben.

Eine Verpflichtung von Schülern ist nicht statthaft. Es wäre aber schade und eine vertane Chance, am Schulleben nicht aktiv mitzuwirken, die Möglichkeiten nicht zu nutzen.

Stehen die Kandidaten fest, dürft ihr sie über ihre Vorstellungen befragen, z.B.: „Warum möchtest du unsere Klassensprecherin sein?“, „Was willst du als Klassensprecher erreichen oder verändern?“
Es wird in zwei Wahldurchgängen gewählt.

Zuerst werden die Ämter der Klassensprecher vergeben, dann die der Stellvertreter.
Dies hat den Vorteil, dass sich jemand, der für den Klassensprecherposten kandidierte, aber nicht gewählt wird, sich nun als Stellvertreter zur Wahl stellen kann.

Die Wahlen finden geheim statt. Eine Ausnahme wird dann gewährt, wenn sich alle Schüler der Klasse für eine offene Wahl entscheiden. Bei offener Wahl wird durch Handzeichen entschieden.
Für die geheime Wahl werden Zettel ausgeteilt.

Jeder Schüler eurer Klasse erhält pro Wahldurchgang einen Stimmzettel.
Jeder schreibt nun die zwei Namen seiner persönlichen Wunschkandidaten
auf den leeren Stimmzettel.

Schließlich werden die Stimmzettel eingesammelt. Ein Schuhkarton eignet sich übrigens super als Wahlurne.

Dann zählt die Wahlleiterin oder der Wahlleiter die Stimmen aus und notiert

  • die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen,
  • die Gesamtzahl der gültigen Stimmen,
  • die Gesamtzahl der ungültigen Stimmen (siehe unten),
  • die Zahl der Enthaltungen (wenn kein Name angekreuzt wurde),
  • die Zahl der Stimmen, die für jeden Kandidaten abgegeben wurden.

Die Stimmzettel sind ungültig, wenn:

  • die Entscheidung nicht klar und deutlich zu sehen ist,
  • mehr als zwei Kandidaten angekreuzt wurden,
  • sie Vorbehalte oder Beleidigungen enthalten.

Die zwei Schüler, die im ersten Wahldurchgang die meisten der gültigen Stimmen erhalten haben, sind Klassensprecher.

Die zwei Schüler, die im zweiten Wahldurchgang die meisten der gültigen Stimmen erhalten haben, besetzen das Amt der Stellvertreter.

Der Wahlleiter teilt schließlich das Ergebnis der Wahl der Klasse mit.

Wahlprotokoll und -prüfung
Damit ist die Arbeit des Wahlleiters je doch noch nicht zu Ende.
Unmittelbar im Anschluss muss sie oder er nämlich ein Wahlprotokoll ausfüllen und dies bei der Schulleitung zusammen mit den Stimmzetteln abgeben.